Allgemeine Geschäftsbedingungen Kooperativa Lieferservice Kiel
Kooperativa Lieferservice & Catering
Oliver Knöller
Werftstr. 233-243
24143 Kiel
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I.
Geltungsbereich
1. Die Bestellung von Produkten sowie Veranstaltungen und Dienstleistungenerfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) für Geschäfte zwischen kooperativa und Dritten.
2. Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorherausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
II.
Vertragsabschluss, -haftung, -partner
1. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Kunden die AGB an.
2. Ist der Kunde nicht der Veranstalter bzw. wird er vom Veranstalter alsgewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der kooperativa eine entsprechende Erklärung des Veranstaltersvorliegt.
III.
Angebotsänderung
Das Produkt- und Dienstleistungsangebot von der kooperativa kann sich saisonalbedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält sich die kooperativa einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
IV.
Leistungen, Preise, Zahlung
1. kooperativa ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an die kooperativa verpflichtet. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen von der kooperativa an Dritte.
3. Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehrenthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
1. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich fristlos zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
2. Tritt der Kunde nach Auftragsbestätigung ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, ist die kooperativa berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, wobei der zeitliche Zugang der Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist:
a) bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
b) bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
c) bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
d) Danach 75% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
e) Speziell für die Veranstaltung gekaufte Speisen, Getränke, Equipment werdendem Kunden zu 100% in Rechnung gestellt.
f) Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge(Mietgeschirr, Zeltverleih, Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligenRücktrittbedingungen behandelt. Der Kunde übernimmt diesbezüglich entstehendeStornokosten.
g) Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass seitens der kooperativa höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Der kooperativa beliebt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Im eigentlichen Veranstaltungszeitraum erzielte Umsätze von der kooperativa können nicht geltend gemacht bzw. verrechnet werden.
h) Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Kunden muss schriftlich erfolgen und wird von der kooperativa rückbestätigt.
3. Die kooperativa kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) Das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrags das Ansehen von der kooperativa in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet sind. In diesem Falle ist der Anspruch des Kundenauf Schadensersatz ausgeschlossen.
b) wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.
VIII
Termine, Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, die kooperativa wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz dernach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen verlängerter Frist erbracht werden kann, wird die kooperativa von den Liefer- und Leistungspflichten befreit. Soweit die kooperativa die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadensersatzanspruch des Kunden.
2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit die kooperativa sich rechtzeitig und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen der kooperativa solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich die kooperativa die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lastender kooperativa.
3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die die kooperativa selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Kunden zubeschaffen.
3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an die kooperativa zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.
4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die kooperativa im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern die kooperativa nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird.
5. Ebenso wenig haftet die kooperativa für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
6. Der Kunde ist verpflichtet, die kooperativa rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen hohen Schadens hinzuweisen.
XII
Haftung des Kunden
1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kundenverursacht werden, haftet der Kunde. Die Kosten daraus sind der kooperativa voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums von der kooperativa wird dies dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegenbefalls wird die kooperativa den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Kundenerlangen. Die kooperativa haftet keinesfalls für jegliches eingebrachtes Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.
2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunden. Abfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden durch die kooperativa gesondert berechnet.
XIII
Datenschutz
Die gespeicherten Daten des Kunden werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von der kooperativa kann der Kunde widersprechen.
XIV
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen / Lieferungen können nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz de rkooperativa in Kiel.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechsel Streitigkeiten- istim kaufmännischen Verkehr der Sitz der kooperativa in Kiel. Sofern einVertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinenallgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Kiel.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit derübrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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