Allgemeine Geschäftsbedingungen Kooperativa Lieferservice Kiel
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Kooperativa Lieferservice & Catering

Oliver Knöller
Werftstr. 233-243
24143 Kiel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.

Geltungsbereich

1. Die Bestellung von Produkten sowie Veranstaltungen und Dienstleistungenerfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) für Geschäfte zwischen kooperativa und Dritten.

 

2. Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB.

 

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorherausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

II.

Vertragsabschluss, -haftung, -partner

1. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Kunden die AGB an.

 

2. Ist der Kunde nicht der Veranstalter bzw. wird er vom Veranstalter alsgewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der kooperativa eine entsprechende Erklärung des Veranstaltersvorliegt.

 

III.

Angebotsänderung

Das Produkt- und Dienstleistungsangebot von der kooperativa kann sich saisonalbedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält sich die kooperativa einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

 

IV.

Leistungen, Preise, Zahlung

1. kooperativa ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

2. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an die kooperativa verpflichtet. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen von der kooperativa an Dritte.

 

3. Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehrenthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

4. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, der Rechnungszugang kann auch per FAX oder Email erfolgen. Ein Verzug tritt ohneweiteres ab dem 8. Tage ab Zugang der Rechnung ein, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

 

5. Die kooperativa ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertragschriftlich zu vereinbaren.

 

6. Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger der kooperativa rechtzeitig mitzuteilen.
 
V
Bestellungen, Lieferservice/ Abholung / Servicepersonal
1. Bei Veranstaltungen bis 19 Personen hat die Bestellung mindestens 24 Stunden vor dem gewünschten Liefertermin zu erfolgen. Bei Veranstaltungen ab 20 Personen 3 Werktage vor dem gewünschten Veranstaltungstermin.

 

2. Zu Veranstaltungen ab einer Personengröße von 50 oder je nachAuftragsvolumen bietet die kooperativa Servicepersonal, welches dazu gebuchtwerden kann. Der Auftrag hierfür hat 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der kooperativa einzugehen.
 
VI.
Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf
1. Der Kunde ist verpflichtet, der kooperativa gegenüber bei der Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.
 
2. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahl sind der kooperativa schriftlich mitzuteilen, sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der kooperativa. Andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
 
3. Erhöhung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mit Zustimmung der kooperative möglich. Übersteigt die Reduzierung 20 % oder die Erhöhung 50 %, behält sich die kooperativa eine Anpassung der Fixkosten vor.
 
VII.
Rücktritt vom Vertrag
 

1. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich fristlos zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

 

2. Tritt der Kunde nach Auftragsbestätigung ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, ist die kooperativa berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, wobei der zeitliche Zugang der Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist:

 

a) bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei

 

b) bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

 

c) bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

 

d) Danach 75% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

 

e) Speziell für die Veranstaltung gekaufte Speisen, Getränke, Equipment werdendem Kunden zu 100% in Rechnung gestellt.

 

f) Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge(Mietgeschirr, Zeltverleih, Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligenRücktrittbedingungen behandelt. Der Kunde übernimmt diesbezüglich entstehendeStornokosten.

 

g) Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass seitens der kooperativa höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Der kooperativa beliebt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Im eigentlichen Veranstaltungszeitraum erzielte Umsätze von der kooperativa können nicht geltend gemacht bzw. verrechnet werden.

 

h) Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Kunden muss schriftlich erfolgen und wird von der kooperativa rückbestätigt.

 

3. Die kooperativa kann vom Vertrag zurücktreten, wenn

 

a) Das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrags das Ansehen von der kooperativa in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet sind. In diesem Falle ist der Anspruch des Kundenauf Schadensersatz ausgeschlossen.

 

b) wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.

 

VIII

Termine, Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, die kooperativa wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz dernach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen verlängerter Frist erbracht werden kann, wird die kooperativa von den Liefer- und Leistungspflichten befreit. Soweit die kooperativa die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadensersatzanspruch des Kunden.

 

2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit die kooperativa sich rechtzeitig und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen der kooperativa solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich die kooperativa die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lastender kooperativa.

 

3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die die kooperativa selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Kunden zubeschaffen.

 

4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von der kooperativa. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
 
IX
Transport, Gefahrenübergang: Buffet-Lieferungen, Non-Food-Lieferungen
1. Sofern vom Kunden Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse von der kooperativa nicht in fremden Küchen oder an mobilen Theken erhitzt, gekühlt oder frisch zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen:

 

a) Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien derLebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal zweiStunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von der kooperativa.

 

b) Die kooperativa übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Lieferstandesab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Kunden keine Haftung.
 
2. Geschirr, Besteck, Gläser, Platten, Tische, Bänke, usw. verbleiben im Eigentumdes Ausleihers. Die kooperativa ist berechtigt, die Örtlichkeit, auf die die Gegenstände gebracht wurde, zu betreten um diese abzutransportieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten um solche, hinsichtlich derer der Kunde kein Hausrecht inne hat, hat er dies anzuzeigen und eine Erlaubnis und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter der kooperativa verursacht, trägt der Kunde ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Zu ersetzen ist der Anschaffungspreis.
 
3. Mit der Lieferung enthaltenes Equipment ist vom Kunden pfleglich zubehandeln. Geschirr, Gläser usw. sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen um Transportschäden zu vermeiden. Bis zur Abholung und Übernahme durch die kooperativa haftet der Kunde im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung.
 
X
Mängel und Gewährleistung
1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen der kooperativa (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert beanstandet werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung / Erhalt der Lieferung. Andernfalls gilt die Leistung von der kooperativa als vom Kunden akzeptiert.

 

2. Bei berechtigten Mängeln steht der kooperativa nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, sokann der Kunde dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen. Ein Rücktritt ist in sofern ausgeschlossen.
3. Die kooperativ trägt dafür Sorge, dass die anzuliefernden Waren mit größterSorgfalt und vorschriftsgemäß transportiert werden. Die kooperativa haftet nichtnach Ablieferung beim Kunden für Schäden an der Ware durch unsachgemäßenUmgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.

 

4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kundendurch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung bzw. Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
 
XI
Haftung durch die kooperativa
1. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die kooperativa, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur
 
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Mängeln, die die kooperativa verschwiegen oder deren Abwesenheit siegarantiert hat sowie
e) nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die kooperativa auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

 

3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an die kooperativa zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.

 

4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die kooperativa im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern die kooperativa nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird.

 

5. Ebenso wenig haftet die kooperativa für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.

 

6. Der Kunde ist verpflichtet, die kooperativa rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen hohen Schadens hinzuweisen.

 

XII

Haftung des Kunden

1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kundenverursacht werden, haftet der Kunde. Die Kosten daraus sind der kooperativa voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums von der kooperativa wird dies dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegenbefalls wird die kooperativa den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Kundenerlangen. Die kooperativa haftet keinesfalls für jegliches eingebrachtes Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.

 

2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunden. Abfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden durch die kooperativa gesondert berechnet.

 

XIII

Datenschutz

Die gespeicherten Daten des Kunden werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von der kooperativa kann der Kunde widersprechen.

 

XIV

Schlussbestimmungen

 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen / Lieferungen können nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

2. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz de rkooperativa in Kiel.

 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechsel Streitigkeiten- istim kaufmännischen Verkehr der Sitz der kooperativa in Kiel. Sofern einVertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinenallgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Kiel.

 

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit derübrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


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